Mitgliederfragen

Der Mitgliederservice ist Servicestelle für Mitglieder und Untergliederungen, an die Ihr Eure Fragen richten könnt. Jede Kolpingsfamilie steht mit dem Mitgliederservice in Verbindung. In der elektronischen Mitgliederkartei VEWA des Kolpingwerkes Deutschland ist jedes Kolpingmitglied registriert. Auf dieser Seite findet Ihr die wichtigsten Materialien zum Herunterladen sowie viele weitere Infos. 

  • Anfragenbeantwortung per Telefon, Post oder E-Mail
  • Anfragen wegen des Bezugs von Kolpingmagazin
  • Quartalsversand, Rundschreiben an Kolpingsfamilien
  • Ausgabe der Versandadressen für Publikationen des Kolpingwerkes Deutschland
  • Erstellung der Abrechnungen des Verbandsbeitrages und Zustiftungbetrages
  • Erfassung der Mitglieder im Mitgliederverzeichnis

Nikolaus Bönsch
Teamleiter
Telefon 0221 20701-210
E-Mail klaus.boensch@kolping.de

Ursula Lohre
Schwerpunkt: Anmeldungen
Telefon 0221 20701-211

Christine Syma
Dienstag, Donnerstag und Freitag
Telefon 0221 20701-212

Andrea Dahl
Montag, Dienstag und Mittwoch
Telefon 0221 20701-213
 
E-Mail mitglied@kolping.de

Der elektronische Datenaustausch der Mitgliederdaten erfolgt über das System eVewa. Eure in unserer zentralen Vewa-Datenbank erfassten Mitgliederdaten lassen sich so einfach und schnell verändern. Auch der eigene Mitgliederstand lässt sich schnell online abrufen.

Aus diesem Grund ist eine Datenpflege außerhalb des Systems - auch wegen der ständig wachsenden Anforderungen an die Datensicherheit beim Austausch von Daten - nicht mehr möglich. Die entsprechenden Formulare haben wir daher abgeschaltet.  

Den Zugang zur Pflege eurer Daten im eVewa-System und weitere Informationen zum Umgang damit, erhaltet ihr, wenn ihr euch mit einer E-Mail an unseren Mitgliederservice wendet. Abgerufen werden können die nachstehenden Daten durch die berechtigten Mitglieder des Vorstandes: Anmeldeformulare, Vorstandsmeldeblätter, Liste der Familienrelationen, eine Mitgliederliste per E-Mail als Excel- oder als PDF-Datei, eine Nachweisliste zur Rechnung, eine Zweitschrift der Rechnung Verbandsbeiträge sowie eine Zweitschrift der Rechnung Gemeinschaftsstiftung.

Bitte gebt in Eurer E-Mail Euren Namen, Eure Mitgliedsnummer und Eure Funktion an! Dazu benötigen wir die Angabe, für welche Kolpingsfamilie Ihr tätig seid.

Nachrichten

eVEWA4 wird online gestellt

Die Testphase zur Umstellung der Mitgliedersoftware wird in den nächsten Tagen abgeschlossen und die eVEWA4 online ab dem 29. November 2024 zur Verfügung…

Details

eVEWA wird aktualisiert

Nach Abschluss der Testphase informieren wir wann die Mitgliedersoftware auf die Version eVEWA4 umgestellt wird.

Details

Beitragsmodul der eVEWA wird vorgestellt

Das Modul zum Beitragswesen wird schon bald in die eVEWA3, die Mitgliedersoftware des Kolpingwerkes Deutschland, eingesetzt. Hier findest Du drei…

Details

eVEWA – die Mitgliedersoftware für Kolpingsfamilien

Neue Video-Tutorials helfen den Verantwortlichen in den Kolpingsfamilien, sich mit der Mitgliedersoftware eVEWA noch besser vertraut zu machen.

Details
Video-Tutorials
Erklärvideos zur eVEWA

Alle Erklärvideos zur eVEWA (Mitgliedererfassung, Jahresabrechnung, Beitragsmodul uvm.) findest Du

hier

Downloads und Materialien

Formulare, Rechenschaftsberichte, Video-Tutorials und vieles mehr: Diese Materialien findest Du hier!

SEPA-Musterformular

Funktions- und Gremiumsträgerliste

Erläuterungen zur Funktions- und Gremiumsträgerliste

Häusliche Gemeinschaft

Datenschutzerklärung der Kolpingsfamilie

Datenschutzerklärung des/der Zugangsberechtigten

Rechenschaftsbericht des Bundesvorstandes 2021-2022

Rechenschaftsbericht 2018-2021

Dein Einmalbetrag – dauerhaft wirksam
Eine Zustiftung mit Mehrwert

PDF (303.83 KB)

Liebe Kolpingschwester, lieber Kolpingbruder, Ihr erhaltet aus unserem Hause Abrechnungen über den Verbandsbeitrag, den Zustiftungsbetrag und für Abonnements, in Papierform. Wir möchten Euch gerne unterstützen, Eure internen Prozesse zu optimieren und Euch künftig, wenn möglich, Abrechnungen per E-Mail zusenden. 

Bitte nutzt dafür das folgende Formular

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

„Kolpingfamilie“ oder „Kolpingsfamilie“, das ist hier die Frage – und ist doch keine: Denn das „s“ ist keineswegs ein sogenanntes Fugen-s, das das Wort lediglich vermeintlich wohlklingender macht. Vielmehr drückt es den Genetiv und damit die starke Verbindung der beiden Wortteile zueinander aus. Kolpingsfamilie – das ist die Familie Kolpings. Der Name ist Programm und macht auch nach außen hin deutlich, dass wir uns auf Leben und Wirken unseres Verbandsgründers Adolph Kolping berufen. Wie aber kam es zur „Kolpingfamilie“? Vermutlich über regionale Sprechgewohnheit, Unbekümmertheit, Gewöhnung etc. Mit dem gerade genannten Wissen sollte es aber nicht schwer fallen, sich wieder auf die korrekte und Urfassung „Kolpingsfamilie“ zu besinnen, die natürlich in Satzung und Leitbild und sogar im Duden steht und tatsächlich auch vom Großteil der Kolpingsfamilien verwendet wird.

Das Kolpingwerk versteht sich als ein Verband von engagierten Christen und als Teil der katholischen Kirche. In den Kolpingsfamilien sowie auf überörtlicher Ebene tragen alle Mitglieder in den Vorständen gemeinsam Verantwortung für den pastoralen Dienst. Der jeweilige Präses und/oder die geistliche Leiterin/der geistliche Leiter haben dabei die Federführung. Das Amt des Präses gehört seit Adolph Kolping zur Struktur des Kolpingwerkes. Es ist grundsätzlich an das Weiheamt in der Kirche gebunden. Damit können nur Priester und Diakone in unserem Verband Präses sein. Dennoch sind sie nicht allein verantwortlich, sondern vielmehr binden sie die, die in der Kolpingsfamilie dazu befähigt sind, in die Verantwortung für den pastoralen Dienst mit ein. Eine erfreuliche Entwicklung nimmt die Übernahme der Verantwortung für den pastoralen Dienst durch Laien, Frauen wie Männer in unserem Verband. Bewusst hat die Bundesversammlung 2012 in Fulda beschlossen, die Laien im pastoralen Dienst auf allen verbandlichen Ebenen als geistliche Leiterin/geistlicher Leiter zu bezeichnen, um der Bedeutung dieser wichtigen Aufgaben ein besonderes Gewicht zu verleihen.

In der Satzung der Kolpingsfamilie heißt es unter Paragraph 9 Absatz 2 b bzw.c: "Dem Vorstand gehören der Präses und/oder der/die Geistliche Leiter/in der Kolpingsfamilie an." Dass, wie der Präses, auch ein Laie in die Verantwortung für den pastoralen Dienst gewählt werden kann, ist im Zweiten Vatikanischen Konzil begründet. In der Pastoralkonstitution über die Kirche "Lumen Gentium" heißt es: "Wenn auch einige nach Gottes Willen als Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen bestellt sind, so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi." In immer mehr Kolpingsfamilien übernehmen Laien – Frauen wie Männer – den pastoralen Dienst nicht nur auf Grund des Priestermangels oder wegen der Überlastung der Priester und Diakone, sondern auch und gerade wegen der oben beschriebenen Berufung aller Getauften und Gefirmten zur Mitverantwortung in der Kirche. Falsch wäre es, hieraus eine Konkurrenz gegenüber dem Präses zu konstruieren. Im Vordergrund muss immer die Sicherstellung der geistigen Ausrichtung der Kolpingsfamilie auf Basis der Botschaft Jesu Christi und der Katholischen Soziallehre und christlichen Gesellschaftslehre stehen. In Zeiten der Strukturveränderung in unseren Bistümern steht jede einzelne Kolpingsfamilie hier vor der großen Aufgabe, den pastoralen Dienst in ihren Reihen sicherzustellen.

Das ist eine oftmals von Mitgliedern in den Jahreshauptversammlungen der Kolpingsfamilien gestellte Frage. Wie viele Beiträge erhält das Kolpingwerk Deutschland? Wie entwickelt sich der Kapitalstock der Zustiftungsbeträge bei der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland? Was bekommt das Kolpingwerk Deutschland an öffentlichen und kirchlichen Zuschüssen? Was wird wofür ausgegeben? Wie hoch sind die Personalkosten? Berichte dazu finden sich jährlich im Kolpingmagazin.

Alle Gliederungen des Verbandes sollen die Möglichkeit haben, sich im Internet wiederzufinden. Dafür gibt es die Microsites – zunächst eine Übersichtsseite mit einem Standardtext. Diese Seiten werden vom Kolpingwerk Deutschland kostenlos zur Verfügung gestellt. Es besteht nach Bestellung der Seite die Möglichkeit, sie mit Hilfe des Content-Management Systems Wordpress zu gestalten. Sollte die Gliederung, also zum Beispiel die Kolpingsfamilie, schon eine eigene Website besitzen, kann auch einfach auf diese externe Seite einfach verlinkt werden.

Zum Bestellen der Microsite schicke bitte eine E-Mail an support.internet@kolping.de. Du erhältst dann die Möglichkeit, auf die Seite zuzugreifen. Auf der Administrationsseite wählt man sich damit ein und kann die Seite dann entsprechend bearbeiten. Für diese Bearbeitung gibt es auch ein Handbuch, das die einzelnen Schritte ausführlich erläutert. Alle Informationen zu den Microsites findest Du auch hier.

Im Auftrag des Kolpingwerkes Deutschland wurde durch das Institut insa consulere mit Sitz in Erfurt eine bundesweite, repräsentative Studie zum Image und Bekanntheitsgrad des Kolpingwerkes erstellt. Einige zentrale Ergebnisse bzw. Feststellungen sind: Den Namen „Kolping“ haben Zweidrittel der Menschen schon gehört; 80 Prozent von ihnen können jedoch nicht näher sagen, was sie mit diesem Namen verbinden. In der Gruppe der über 50-Jährigen haben doppelt so viele Menschen etwas von Kolping gehört wie in der Gruppe der unter 30-Jährigen. Nur 10 Prozent der Menschen, die überhaupt einen Sozialverband nennen können, nennen auch das Kolpingwerk.

"Wir sind bei Kolping, sag Du!", so heißt es. Vielen mag heute dieses "Du" vielleicht fremd vorkommen. Ist es aber nicht auch heute noch ein schönes Zeichen dafür, wie vertraut wir in unseren Kolpingsfamilien, in unserem Verband miteinander umgehen? Steht dieses "Du" nicht in einer engen Beziehung zu dem, was wir unserem Leitbild als familienhafte Gemeinschaft bezeichnen? Bewusst sprechen wir uns in unserem Verband als Kolpingschwestern und Kolpingbrüder an. Beim Singen des Kolpingliedes reichen wir uns gegenseitig die Hand. Und dazu gehört auch dieses "Du". Es ist kein Relikt aus alter Zeit, sondern es ist ein gutes Stück gelebte Tradition in unserem Verband, auf das wir nicht verzichten sollten.

Eine Spende muss vom Empfänger innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in voller Höhe zweckgemäß verwendet werden. Eine Zustiftung fließt in das Vermögen der Gemeinschaftsstiftung ein, und nur die Erträge aus der Zustiftung werden zur Förderung verwendet. Die Zustiftung sichert damit eine langfristige Förderung, weil das Grundkapital nicht angetastet wird und nur dessen Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Beide werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Zuwendungen (also Spenden und Mitgliedsbeiträge) können in Höhe bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 b Abs. 1 S. 1 EStG). Bei einer Zustiftung kann der Zuwendungsgeber einen Höchstbetrag von bis zu einer Million Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt geltend machen (§ 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG). In beiden Fällen spielt die Höhe der Zuwendung keine Rolle; es gibt also keinen Mindestbetrag für eine Zustiftung.

Bankverbindung für Spenden und Zustiftungen:
Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE13 3705 0299 0000 1268 61

Wer hilft weiter?
Gibt es praktische Fragen? Hier gibt es weitere Informationen.

„Er gründet den Gesell'nverein – Vater Kolping lebe hoch!“ singen wir in unserem Kolpinglied, aber hat Adolph Kolping den Gesellenverein wirklich gegründet? Nein, denn der erste katholische Gesellenverein wurde am 6. November 1846 auf Initiative des damals 26-jährigen Elberfelder Lehrers Johann-Gregor Breuer als „Junggesellenverein" gegründet. Kolping wurde 1847 dessen Präses und erkannte schnell die Chancen, die dieser neue Verein bot, wenn man auch anderenorts gleichermaßen Gesellenvereine gründete und diese zu einem Verband zusammenschloss. So ließ er sich 1849 nach Köln versetzen, um aus der Metropole heraus zunächst im Rheinland, später im gesamten deutschsprachigen Raum Gesellenvereine zu gründen. Am 20. Oktober 1850 schließen sich die ersten drei Gesellenvereine zum Rheinischen Gesellenbund zusammen – die Geburtsstunde unseres Verbandes, dem heutigen Kolpingwerk.

Bannertragen ist ein Bekenntnis. Man kennt mittelalterliche Bilder von der Auferstehung Jesu Christus, in der das Osterlamm, der Sohn Gottes, mit der Siegesfahne dargestellt wird. Der Einsatz der Banner im Kolpingwerk wurzelt in der Erinnerung an den Sieg Christi über den Tod. Bannertragen ist übrigens nicht schwer. Infos dazu gibt es in einer älteren Ausgabe von Idee & Tat (PDF 1.90 MB) .

Schon tausendmal gesehen, aber selten betrachtet: die Spitze des Kolping-Banners. Entdeckenswert! Denn diese Spitze transportiert eine Botschaft. Zirkel und Hammer sind dargestellt – als Zeichen für das Handwerk. In einem Kreis stehend, lassen diese Symbole die Umrisse eines Menschen erahnen. Und eines Hauses. Über all dem steht das Kreuz – kompakt, aber nicht erdrückend – das Zeichen für den Glauben. Die vielfältigen Seiten des Lebens des Menschen – durch die Handwerkssymbole ausgedrückt – verbinden sich mit den vielfältigen Seiten des Glaubens – durch das Kreuz ausgedrückt. Leben und Glauben als eine Einheit. Der Kreis unterstreicht dies. Adolph Kolping sagt: „Auf dem Glauben ruht das Leben.“ Und mit Blick auf die Bannerspitze könnte man ergänzen: Das Leben trägt den Glauben. Wenn wir so in die Welt und in den Glauben schauen, ist das wirklich eine Spitzenaussicht.

Die altehrwürdige Minoritenkirche liegt im Herzen Kölns und ist der Unbefleckten Empfängnis Mariens geweiht. In ihr ist der Heilige Duns Scotus (gestorben 1308), ein großer Theologe des Mittelalters, begraben. Die Seelsorge lag von jeher in der Hand der Minoriten. Im Zuge der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts mussten diese ihr Kloster verlassen. Danach wurde die Kirche abwechselnd als Lagerhalle, Pferdestall oder Heuboden genutzt. In der Mitte des 19. Jahrhunderts bildete sich aus der Kölner Bürgerschaft heraus ein Verein mit dem Ziel, die Minoritenkirche wiederherzustellen. Ungefähr zu dieser Zeit kommt Adolph Kolping mit ins Spiel, und somit beginnt auch die Bedeutung der Minoritenkirche für das Kolpingwerk.

Am 13. April 1845 wurde Adolph Kolping in der Minoritenkirche zum Priester geweiht. Und nachdem die Kirche äußerlich wieder im alten Glanz erstrahlte, erfüllte Kolping sie auch von innen wieder mit geistlichem Leben. Er wurde nicht müde, sich der wandernden Gesellen anzunehmen. Wie kaum ein anderer seiner Zeitgenossen erkannte er die Bindung zwischen Kirche und sozialer Frage. Nach seinem Tod wurde Adolph Kolping in der Minoritenkirche begraben; schon bald kamen immer wieder wandernde Gesellen an sein Grab, erst recht seit seiner Seligsprechung im Jahre 1991.

Die Minoritenkirche mit dem Grab Adolph Kolpings und sein Geburtshaus in Kerpen sind die kulturellen Wurzeln unseres Verbandes. Aus ihnen schöpfen wir Kraft und Inspiration für unser Engagement im Kolpingwerk. Dieses Erbe, dieses wertvolle Gut in Ehren zu halten und bewahren, ist eine wichtige Aufgabe. Um die Wirkungsstätten Kolpings langfristig zu erhalten, wurde der Verein „Freunde und Förderer der Lebens- und Wirkungsstätten Adolph Kolpings e. V.“ ins Leben gerufen. Langfristig kann die Unterstützung unter anderem im Rahmen einer Mitgliedschaft im Verein erfolgen. Interessenten wenden sich bitte an KOLPING INTERNATIONAL.

Die Stadt Kerpen hat im Jahr 2011 parteiübergreifend im Stadtrat beschlossen, sich den Namenszusatz „Kolpingstadt“ Kerpen zu geben. Die neue, alte Kolpingstadt hat damit ein großes Erbe angetreten. Sie dokumentiert für alle sichtbar: Kerpen fühlt sich in besonderer Weise der Person Adolph Kolpings und damit auch dem Kolpingwerk verbunden. Der Namenszusatz ist Ansporn und Verpflichtung, als Stadt im Sinne Adolph Kolpings zu handeln. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte im Oktober 2011 die Gemeinde- und Kreisordnung geändert. Seitdem sind amtliche Bezeichnungen erlaubt, die auf die Geschichte oder heutige Bedeutung hinweisen. Wären die Vorgaben nicht so eng auf die „Geschichte“ bezogen, hätte möglicherweise die Stadt Kerpen weniger ihre Verbindung zu Kolping hervorgehoben; aber der Vorschlag „Schumi-Stadt“, um sich mit dem Namen des rennfahrenden Kerpeners zu schmücken, stand in Kerpen nicht ernsthaft zur Debatte.

Der 4. Dezember, der Todestag Adolph Kolpings, ist das liturgische Datum für den Kolping-Gedenktag. An einem Sonntag in diesem Zeitraum feiern viele Kolpingsfamilien traditionell den Kolping-Gedenktag. Erstmals wurde dieser am 3. Dezember 1933 in der „Deutschen Kolpingsfamilie“ – dem heutigen Kolpingwerk Deutschland – begangen. An diesem Tag erfolgte zugleich die feierliche Überreichung der Stammkarten an alle Mitglieder. Verbunden damit war die Errichtung des Stammbuches – der heutigen zentralen Mitgliederkartei – bei der damaligen Reichsführung der Deutschen Kolpingsfamilie. Besonderer Wert wurde seitens der Verbandsleitung darauf gelegt, dass die Person Adolph Kolping, sein Wirken und Wollen in den Vordergrund dieser Feier gestellt und damit den Mitgliedern nahe gebracht wird. Feste und Feiern sind feste Bestandteile im Gemeinschaftsleben der Kolpingsfamilie. Sie bieten dem Einzelnen Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten, Begegnung und Unterhaltung. Es ist auch heute noch gut, in unseren Kolpingsfamilien den Kolping-Gedenktag zu feiern, ihn zu einem Höhepunkt in unserem verbandlichen Leben werden zu lassen. Lassen wir diesen Tag wirklich zu einem Fest werden, indem neben dem persönlichen Gespräch und der Begegnung vor allem auch auf die Person Adolph Kolping geschaut wird. Wenn wir vermeiden wollen, dass der Kolping-Gedenktag eine „Allerweltsveranstaltung“ wird, sollten wir versuchen, eine Beziehung zu unserer verbandlichen Bildungsarbeit, unseren Aktionen und Initiativen herzustellen, vielleicht auch etwas Neues zu wagen. Wie wäre es zum Beispiel damit, im Rahmen des Kolping-Gedenktages unsere Verantwortung für die Eine Welt zu thematisieren und dazu ein „faires Frühstück“ auszurichten?

Die Adolph-Kolping-Plakette ist die höchste Auszeichnung des Kolpingwerkes Deutschland und wird maximal einmal im Jahr verliehen. Im Jahre 2008 wurde diese besondere Form der Ehrung durch die Bundesversammlung in Essen beschlossen. Die Plakette wird nicht an Mitglieder des Kolpingwerkes Deutschland verliehen, sondern vielmehr an Einrichtungen des Verbandes sowie Personen, Organisationen und Institutionen aus Gesellschaft und Kirche. Gewürdigt werden damit besondere und herausragende Verdienste, ein besonderes Wirken im Sinne Adolph Kolpings und des Kolpingwerkes im gesellschaftlichen und kirchlichen Bereich, eine fördernde und freundschaftliche Verbundenheit zum Kolpingwerk Deutschland.

Anders als bei der Adolph-Kolping-Plakette des Kolpingwerkes Deutschland wird das goldene Ehrenzeichen des Kolpingwerkes Deutschland nur an Mitglieder des Verbandes für besondere Verdienste auf Bundesebene bzw. für herausragende Verdienste auf Diözesan- und Landesebene/Regionen im Kolpingwerk Deutschland verliehen. Solche Verdienste können u. a. sein: eine langjährige und herausragende Mitarbeit in den Organen, Gremien und Einrichtungen auf Bundesebene, oder ein besonderes Engagement ganz im Sinne Adolph Kolpings entsprechend dem Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland in außerverbandlichen Gremien, Organisationen und Institutionen sowie eine langjährige und herausragende Mitarbeit auf überörtlicher Ebene mit starker Ausstrahlung auf Bundesebene. Das Ehrenzeichen des Kolpingwerkes Deutschland in der heutigen Form wurde erstmals 1981 verliehen.

Am 27. Oktober 1991 wurde Adolph Kolping von Papst Johannes Paul II. in Rom seliggesprochen. Papst Johannes Paul II. sagte am 15.11.1980 in der Minoritenkirche zu Köln: „Solche Leitbilder wie Adolph Kolping brauchen wir für die Kirche von heute.“ Beim Blick auf Adolph Kolping erkenne ich:

  • seine persönliche und innige Beziehung zu Jesus Christus,
  • seinen tiefen Glauben und sein unerschütterliches Gottvertrauen,
  • seine Liebe zur Kirche mit allen Herausforderungen,
  • sein leidenschaftliches Engagement für Menschen in Not,
  • seinen einfühlsamen und verständnisvollen Umgang mit Menschen,
  • seine besondere Wertschätzung der christlichen Familie,
  • seinen persönlichen Einsatz für Menschen in der Arbeitswelt,
  • sein sozial- und gesellschaftspolitisches Engagement.

Adolph Kolping ist ein Vorbild, ein Mensch, der begeistert. Durch seine überzeugende Persönlichkeit gewann er Menschen für seine Ideen. Sich mit dem Priester und Sozialreformer, Pädagogen und Publizisten, dem seligen Adolph Kolping immer wieder vertraut zu machen, ihn stets neu zu entdecken, ist eine bleibende Aufgabe für jedes Mitglied unseres Verbandes! In vielem, was unseren Glauben und unser Leben als Christen angeht, kann und will er unser Vorbild sein.

Wer dem Kolpingwerk in besonderer Weise verbunden ist, keine Kinder hat oder seine Familienangehörigen schon finanziell ausreichend abgesichert hat, möchte vielleicht sein Vermögen oder einen Teil davon dem Kolpingwerk vermachen. Eine solche Entscheidung wird steuerlich begünstigt, denn Erbschaften und Vermächtnisse an gemeinnützige Organisationen sind grundsätzlich steuerfrei. Das Vermögen kommt also in Gänze dem gemeinnützigen Zweck zugute. Wird Kolping als Erbe eingesetzt, so erbt Kolping mit allen Rechten und Pflichten. Wer keine Angehörigen hat, kann beispielsweise verfügen, dass sich Kolping als Erbe um die Grabpflege kümmert. Wird Kolping ein Vermächtnis hinterlassen, dann überlässt der Erbe dem Kolpingwerk das im Testament festgelegte Vermächtnis (Geldbetrag, Immobilie oder andere Wertgegenstände). Kolpingsfamilien können Erbschaftsvorträge organisieren, bei denen ein Fachanwalt für Erbrecht darüber informiert, was beim Verfassen eines Testamentes zu beachten ist. Weitere Informationen gibt es auch bei der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland.

Der 1999 gegründete und seit 2012 zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb ist bis heute im alleinigen Besitz gemeinnütziger Gesellschafter. Damit nimmt er im deutschen Markt eine Alleinstellung ein. Das seit Beginn in Fulda beheimatete Unternehmen beliefert als international tätiges Unternehmen Sortierbetriebe im In- und Ausland und entsorgt derzeit Gebrauchttextilien und -schuhe aus Deutschland, Österreich und Slowenien. Dabei bietet es den Lieferanten (Sammlern) individuelle Dienstleistungen in der Entsorgungslogistik an. An knapp 50 verkehrsgünstig gelegenen Umladestationen erfasst es im gesamten Bundesgebiet auch Kleinstmengen und führt diese einer fachgerechten und umweltschonenden Verwertung zu.

Mittlerweile müssen alle gemeinnützigen Sammelgruppen flächendeckend ihre Aktivitäten der unteren Umweltbehörde anzeigen. Dies bedeutet besonders für die ehrenamtlich geführten Sammelgruppen einen hohen Verwaltungsaufwand. Die Kolping Recycling GmbH berät dabei und gibt zahlreiche Hilfestellungen bei den Anzeigeformalitäten. Zunehmend werden gemeinnützige Sammelgruppen auch mit straßenrechtlichen Vorgaben konfrontiert.

Weitere Infos

Der Weltgebetstag des Internationalen Kolpingwerkes erinnert jedes Jahr an den Tag der Seligsprechung Adolph Kolpings am 27.Oktober 1991. Wie jedes Jahr steht dabei immer auch das Kolpingwerk eines Landes im Mittelpunkt. Im Jubiläumsjahr 2015 – anlässlich des 150. Todestag Adolph Kolpings – hatte das Kolpingwerk Deutschland den Weltgebetstag vorbereitet. Durch den Bundesfachausschuss „Kirche mitgestalten“ wurden dazu Texte zu den Worten Adolph Kolpings „Wer Mut zeigt, macht Mut“ erstellt, die als Anregungen und Denkanstöße für die Gestaltung dienten. Weitere Infos hier.

Die 1992 gegründete Internationale Adolph-Kolping-Stiftung ist ein Instrument des Internationalen Kolpingwerkes. Aufgabe der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung des Internationalen Kolpingwerkes bei der Verwirklichung der verbandlichen Ziele. Der Gedanke Adolph Kolpings findet weltweit immer mehr Anhänger: In über 61 Ländern gibt es Kolpingsfamilien, etwa 400.000 Menschen leben als engagierte Christen im Geiste Adolph Kolpings. Durch die Stiftung werden Mittel für Seminare und Tagungen, Literatur und soziale Projekte bereitgestellt. Ziel der Stiftung ist die Förderung von Berufsbildungszentren, von Jugendaustausch und internationalen Begegnungen, Sozialprojekten, Führungskräfteschulungen und religiöser Bildung sowie der Aufbau neuer Nationalverbände. Die Stiftung ist inzwischen zu einem unverzichtbaren Finanzierungsinstrument des Internationalen Kolpingwerkes geworden. Der Stiftungsbeirat besteht aus vier bis sieben Mitgliedern. Mitglieder des Stiftungsbeirates sind Kraft ihres Amtes die jeweiligen Mitglieder des Generalpräsidiums des Internationalen Kolpingwerkes – soweit diese nicht dem Stiftungsvorstand angehören – sowie der Bundessekretär des Kolpingwerkes Deutschland. Mit dem Erlös der bundesweiten Schuhaktion „Mein Schuh tut gut!“ unterstützt das Kolpingwerk Deutschland den Aufbau der Internationalen Adolph-Kolping-Stiftung.