Die Bildungsangebote von Kolping sollen möglichst vielen Menschen unabhängig von ihrem Einkommen offenstehen. Die Gemeinschaftsstiftung fördert daher mit Spendengeldern der Kampagne ZukunfstFest 2023 Veranstaltungen mit Übernachtungen zum Themengebiet Generationsübergreifendes Lernen.
Kolpingsfamilien, Kolping-Familienferienstätten und Diözesanverbände können für ihre Reisen und Veranstaltungen aller Art zu diesem Themengebiet eine Förderung von fünf Euro pro Übernachtung und pro Teilnehmenden erhalten. Findet die Veranstaltung in einer der acht Kolping-Familienferienstätten statt, kann sogar eine Förderung von zehn Euro pro Übernachtung und pro Teilnehmenden erfolgen.
Gefördert werden Reisen und Veranstaltungen mit Übernachtungen, die einen formalisierten oder informellen Bildungsaspekt beinhalten und sich an mehrere Generationen wenden. Ziel ist, durch die Vermittlung von praxisrelevantem Wissen und gemeinsamen neuen Erfahrungen den Zusammenhalt zwischen den Generationen zu stärken. Mögliche Veranstaltungsthemen sind unter anderem: Elternkompetenzen stärken, Großelternkompetenzen stärken, Präventive Familienbildung, Streit und Trennung meistern, Umwelt und Naturbildung, Resilienz Training, Politische Bildung und Medienkompetenztraining.
Generationsübergreifendes Lernen ermöglicht Diskussionen zwischen den Generationen auf Augenhöhe sowie die Reflexion über generationenspezifische Standpunkte. Alle Teilnehmenden lernen dabei ohne Hierarchie von-, mit- und übereinander.
Die Förderung wird nach Gästeübernachtungen berechnet. Bei Gästeübernachtungen wird die Anzahl der Übernachtungen pro "Buchung einer Unterkunft" mit der Anzahl der Gäste multipliziert.
Beispiel: Buchung einer Unterkunft für 20 Personen mit zwei Übernachtungen wird folgendermaßen gezählt:
20 Personen x 2 Übernachtungen = 40 Gästeübernachtungen.
Förderung bei Übernachtungen in einer Jugendherberge: 40 x 5,00 € = 200,00 €
Förderung bei Übernachtungen in einer Kolping-Familienferienstätte: 40 x 10,00 € = 400,00 €
- Es werden Übernachtungen gefördert.
- Veranstaltungen müssen sich an mehrere Generationen wenden und einen niederschwelligen oder formalisierten Bildungsaspekt beinhalten.
- Förderantragstellende müssen einen aktuellen Freistellungsbescheid vorlegen.
- Anträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.
- Anträge können rückwirkend für Veranstaltungen ab dem 1. Mai 2023 gestellt werden.
- Die Mindestteilnehmendenzahl beträgt 12 Personen.
- Für die Auszahlung der Fördergelder muss der Antragstellende nach der Veranstaltung eine Rechnung vorlegen aus der die Teilnehmendenzahl hervorgeht.
- Pro Träger kann maximal eine Veranstaltung gefördert werden.
- Die Gewährung der Förderung ist vor der Durchführung der Veranstaltung möglich. Dazu muss ein Kostenvoranschlag oder ein Angebot vorgelegt werden.
- Es besteht kein Anspruch auf Förderung: Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge nach Eingangsdatum bearbeitet. Für das Projekt steht ein Anteil der Spenden der Aktion ZukunfstFest 2023 zur Verfügung. Sind diese verteilt, endet das Förderprojekt.
- Eine Höchstgrenze für die Förderung einer einzelnen Veranstaltung wird auf Basis der Spendeneinnahmen Stand 30. Juni festgelegt.
Hier gibt es das Antragsformular zum Download PDF (263.75 KB)
Um die Förderung zu beantragen, sendet Euren ausgefüllten Antrag bitte an spenden@kolping.de
Hier geht es zu den Kolping Familienferienstätten.
